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Transparenzregister erhöht Risiko von Überfällen

Der europäische Gesetzgeber verpflichtet mit der 5. EU-Geldwäscherichtlinie alle Staaten, spätestens ab dem 10.01.2020 durch nationales Recht einen öffentlichen Zugang zum elektronisch geführten Transparenzregister zu schaffen. Das Register soll im Unterschied zum regulären Handelsregister die wirtschaftlich Berechtigten von Firmen in Europa ausweisen, also die natürlichen Personen, die tatsächlich am Ende der Eigentümerkette stehen.

Gedacht ist die neue Regelung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Für Firmeninhaber und deren Familien erhöht dies jedoch auch das Risiko eines Überfalls oder einer Entführung, weil viele personenbezogene Daten damit offen zur Verfügung stehen, für jedermann und überall auf der Welt.

Bisher war der Zugang zum Transparenzregister sehr eingeschränkt und nur Behörden sowie gemäß § 2 Abs. 1 GwG verpflichteten Personen und Instituten vorbehalten. Mit der neuen Regelung wird dies jedoch erheblich aufgeweicht. Es ist kein Nachweis für ein berechtigtes Interesse mehr erforderlich, sondern jeder kann die personenbezogenen Daten, wie zum Beispiel Name, Monat und Jahr der Geburt sowie den Wohnort abfragen.

Da auch die Anfragen bzw. an Dritte erteilten Auskünfte nicht an das betroffene Unternehmen bzw. die Gesellschafter mitgeteilt werden, können Vorbereitungshandlungen von Kriminellen, die diese Abfragen für ihre Zwecke nutzen, nicht mal erkannt werden. Nicht jeder Gesellschafter wird seine Beteiligungen ohne weiteres in Offshore-Firmen übertragen können, um dort der Erfassung zu entgehen. Daher sollten betroffene Personen jetzt handeln und frühzeitig Vorsorge für Ihre Sicherheit treffen.

Dazu gehören:

  • Sicherung des privaten Anwesens gegen fremdes Eindringen mit Objektsicherheitsvorkeh­rungen sowie einer Einbruchmelde- sowie Videoüberwachungsanlage
  • Voraufklärung im Umfeld der Familie, um frühzeitig zu erkennen, falls die Familie von potenziellen Tätern ausbaldowert wird
  • Erstellen eines Notfallplans, der regelt was zu tun ist, wenn kriminelle Vorbereitungshandlungen erkannt werden
  • Digital personal protection
    • Erfassen aller Auffälligkeiten in einer App und regelmäßige Auswertung durch Sicherheitsspezialisten
    • Permanente Prüfung der im Darknet gehandelten Familiendaten
    • Sicherung der Smart Home und privaten IT-Geräte (Härtung)
    • Automatisierte Alarmfunktion bei Auffälligkeiten

Direkter Personenschutz ist heute nur noch in den wenigsten Fällen nötig. Wer sich jedoch angemessen schützen will, ist gut beraten zumindest schon mal alle Vorkehrungen zu treffen, um bei einer Gefahrenlage schnell und professionell reagieren zu können. Dazu gehört auch der jederzeitige Zugriff auf Sicherheitsspezialisten (24/7 Hotline), die eine Lage bewerten und sofort die nötigen Erstmaßnahmen einleiten können.